Das Rathaus Taufkirchen
Die Gemeindeverwaltung des Rathauses ist in folgende vier Abteilungen aufgegliedert, welchen wiederum eine Vielzahl von Organisationseinheiten zugeordnet sind.
Abteilung 1: Hauptamt
Das Hauptamt ist ein sogenanntes Querschnittsamt. Es bietet interne Dienstleistungen für die gesamte Gemeindeverwaltung. Zum Aufgabenspektrum gehören im Wesentlichen die Personalverwaltung, die Organisation, die Informations- und Kommunikationstechnik. Die Geschäftsstelle des Gemeinderats (Sitzungsdienst), welche die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse vorbereitet und protokolliert, die gemeindliche EDV, sowie die Koordination der sozialen Arbeit im Bereich Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Integration sind ebenfalls dem Hauptamt zugeordnet.
Leitung: Martina Kraft
Tel.: 089 / 666722 - 100
Abteilung 2: Bauamt
Dem Aufgabengebiet des Bauamtes Taufkirchen ist die Städtebauförderung, die Bauordnung, die Liegenschaften, der Bauhof, der Hausmeisterpool sowie die Schlüsselverwaltung und die Feuerbeschau zugeordnet. Das Bauamt ist auch Straßenverkehrsbehörde und somit innerörtlich für die Umsetzung der StVO zuständig. Ebenso ist ihm das Umweltamt sowie die gemeindliche Bautechnik welche die eigenen Bautätigkeiten der Gemeinde Taufkirchen, wie den Hochbau (z.B Bau von Schulen) oder den Tiefbau (Straßenbau) übernimmt zugeordnet.
Das Bauamt Taufkirchen ist nicht selbst Genehmigungsbehörde sondern das Landratsamt München, jedoch ist es für die gemeindliche Bauleitplanung zuständig.
Leitung: Stefan Beer
Tel.: 089 / 666722 - 200
Abteilung 3: Amt für Finanzen
Im Amt für Finanzen wird der Haushalt der Gemeinde aufgestellt und im Laufe des Haushaltsjahres vollzogen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres erstellt das Amt einen Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Haushaltsjahr. Darüber hinaus ist dieses Amt zuständig für Kosten- und Leistungsrechnung, die Anlagenbuchhaltung sowie für Stundungen, sofern keine Sonderzuständigkeiten bestehen. Ebenso werden hier die klassischen Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) eingezogen und Stundungen bearbeitet. Die Gemeindekasse wickelt den internen und externen Zahlungsverkehr der Gemeinde ab. Sie leistet Auszahlungen rechtzeitig und überwacht die Einnahmen (Zahlungseingang, Mahnungen usw.). Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, dass ausreichende Liquidität vorhanden ist, damit die Gemeinde Taufkirchen ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Dem Amt für Finanzen ist die Kasse sowie der Eigenbetrieb Wasserwerk zugeordnet.
Leitung: Jan Gradl
Tel.: 089 / 666722 - 300
Abteitung 4: Amt für öffentliche Sicherheit / Bürgerservice / Kultur
Das Amt für Bürgerservice (Ordnungsamt) ist als Behörde Teil der gemeindlichen Verwaltung. Die Zuständigkeit des Ordnungsamtes umfasst verschiedene Bereiche und ist neben der Überwachung öffentlicher Belange - wie beispielsweise der den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Hundehaltung - auch Ansprechpartner für Bürger mit unterschiedlichen Anliegen. Die Aufgabengebiete des Ordnungsamtes betreffen u. a. folgende Bereiche: Wahlen und Abstimmungen, Gewerbean-, um und -abmeldung, Märkte, Messen, Veranstaltungen, Bußgeldverfahren, Ordnungsdienst, Ausländerangelegenheiten und Nutzung öffentlicher Grünflächen. In letztgenannten Bereich fällt beispielweise die Genehmigung für Aufenthalt und Gastspiel eines Zirkusses. Auch das Fundamt der Gemeinde Taufkirchen finden Sie im Ordnungsamt. Dem Ordnungsamt sind des Weiteren das Einwohnermeldeamt, das Passamt, das Standesamt, die Friedhofsverwaltung, die Sozialstelle, die Feuerwehr sowie das Kultur und Kongress Zentrum zugeordnet.
Leitung: Fabian Sass
Tel.: 089 / 666722 - 400