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Grundgedanke und Zielgruppe

Durch den Beschluss des Gemeinderates am 25.02.2014 und auf Wunsch vieler Bürger in Taufkirchen, hat die Gemeinde einen Busshuttle-Fahrdienst eingerichtet. 
Dieser Service soll allen Bürgern, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung den Personennahverkehr nicht nutzen können, die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. 
Dazu gehören

  • Menschen mit dauerhafter oder
  • Menschen mit vorübergehender Gehbehinderung
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen (z.B. mit Angstzuständen oder Demenz)

Auf diese Weise können ältere Menschen sich länger selbst versorgen und so lange wie von ihnen gewünscht in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben. 
Weiter können auch Menschen mit einer Gehbehinderung eine Freizeitgestaltung mit möglichst wenigen Einschränkungen und möglichst viel Selbstbestimmung erfahren. Der Fahrdienst ermöglicht persönliche Kontakte mit Verwandten und Bekannten zu pflegen und an geselligen oder kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Außerdem entlastet er pflegende Angehörige, um wieder mehr Zeit für sich zu haben oder ihren beruflichen Verpflichtungen nachgehen zu können.

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Preise und Fahrstrecken

Das Fahrangebot umfasst alle Ziele innerhalb von Taufkirchen bis nach Unterhaching, Oberhaching und Ottobrunn usw. Ausnahmen (z.B. nach München etc.) sind nach Absprache möglich.

Wir fahren nicht nur zum Arzt, sondern man kann durch uns auch anderen Aktivitäten nachgehen. Sei es ein Besuch bei der Familie, ein Treffen mit Freunden zum Kaffee zu trinken, ein Besuch bei der Tagespflege oder um Hobbys nachzugehen, wie z. B. Schwimmen gehen oder ein Museumsbesuch usw.

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Busshuttle Preisliste NEU

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Koordination der Busfahrten

Grossansicht in neuem Fenster: Herr HeckZurzeit wird das Angebot durch 3 Honorarkräfte ermöglicht, die flexibel einsatzfähig sind. Die Arbeitszeit des Fahrers umfasst in der Regel Montag bis Freitag, 8:00 – 18:00 Uhr.
Die Fahrer bekommen täglich vor Dienstende (der Buskoordinationsstelle) eine E-Mail mit der Fahrtenübersicht, um sich vorbereiten zu können. Bei der Übergabe des Busses erhalten die Fahrer Wechselgeld, Fahrtenübersicht, Fahrzeugschlüssel und Diensthandy vom Koordinator ausgehändigt.

Die Kosten pro Fahrt werden vom Fahrer erhoben, vor Ort bar abgerechnet und auf der Fahrtenübersicht beim jeweiligem Termin notiert.
Der Buskoordinator führt eine Übersicht und rechnet die monatlichen Einnahmen ab.

 

  • Terminvereinbarung

Fahrten müssen mindestens einen Tag vor dem gewünschten Termin vereinbart werden und können von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Koordinierungsstelle angemeldet werden.

Terminvereinbarung bei der Praxis vor Ort
Während der Terminvereinbarung mit dem Arzt wird zuerst der Busshuttle-Fahrdienst kontaktiert und es wird zusammen mit dem Arzt und dem Fahrgast vor Ort ein Fahr-Termin vereinbart (bevorzugt).

Terminvereinbarung zu Hause
Es wird zusammen mit dem Buskoordinator, dem Fahrgast und der jeweiligen Einrichtung eine 3-er-Konferenz aufgebaut. So können alle drei Parteien ihre freien Termine kontrollieren.

  • Rückfahrt

Rückfahrt sofort bei der Terminvereinbarung mit Zeitangabe angeben.

Wenn keine sichere Zeitangabe möglich ist (typisch bei Arztbesuchen), dann kann die Abholung auch vor Ort mit dem Fahrer ausgemacht werden. 
Der Fahrgast muss dazu nur die Handynummer: 0151 / 11 36 12 88 des Busfahrers wählen und dann wird ihm Bescheid gegeben, wann der Fahrer abholbereit ist. (Am besten 30 Minuten vor Ende der Untersuchung die Arzthelferin bitten, beim Busfahrer Bescheid zu geben.)

!!! BEI DIESER RÜCKFAHRT-METHODE MUSS SICH DER FAHRGAST AUCH AUF EINE LÄNGERE WARTEZEIT EINSTELLEN GGF. BIS ZU 1,5 STUNDEN!!!

  • Gemeinsame Fahrten

Da es in unserem Interesse liegt, so viele Fahrten wie möglich einzuplanen, müssen unsere Fahrgäste ggf. auch damit rechnen, weitere Fahrgäste im Bus anzutreffen.
Jedoch bieten wir somit auch an neue Bekanntschaften zu machen und vielleicht auch neue Interessen zu wecken.

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Nutzungsvereinbarung

Nach Absprache kann das Fahrzeug auch von anderen Akteuren der Schwerbehinderten- oder Seniorenarbeit (u. a. Nachbarschaftshilfe, Kirchen etc.) genutzt werden. Hierfür gibt es eine Nutzungsvereinbarung, in welcher Kilometergeld, die Abhol- und Rückgabe-Zeit etc. geregelt ist und eine Einweisung für jeden Fahrer in das Fahrzeug. 

Es gibt zwei Arten der Nutzungsvereinbarung:

  • Modul 1: Zahlung pro Kilometer

Das Fahrzeug wird das Fahrzeug wird zu festen Zeiten gebucht (wie z. B. jeden Montag von 8:30-10:30 Uhr und von 16:00 17:30 Uhr, um ihre Tagespflegegruppe abzuholen und wieder heimzufahren). 
Die Summe der gefahrenen Kilometerzahl wird vom jeweiligen Fahrer des Akteurs im Fahrtenbuch eingetragen. Pro Kilometer wird laut Nutzungsvereinbarung 0,35 € erhoben. Es wird immer am ersten Tag des Folgemonats abgerechnet.

  • Modul 2: Pauschalpreis pro Fahrgast

Beschäftigungsgruppen mit mehreren Mitgliedern aus Taufkirchen können für diese Personen einen Bring-Dienst buchen (wie z. B. fünf Personen, die jeden Donnerstag zur Tagespflege gebracht und wieder abgeholt werden müssen). Nach der Nutzungsvereinbarung werden pro Fahrgast 5,00 € für eine Fahrt erhoben (hin und zurück 10,00 €). Der Vertragspartner erhält monatlich eine Gesamtrechnung von der Gemeinde.
Der Vertragspartner übergibt dem Buskoordinator eine aktuelle Liste der zu fahrenden Mitglieder, Neuzugänge müssen dem Koordinator gemeldet werden.  
Der Fahrer wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Busfahrer notiert bei jeder Fahrt die Fahrgäste auf dem Fahrtenzettel. Abgerechnet werden nur die tatsächlichen Fahrten.

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Finanzielle Perspektive

Die Gemeinde sichert als Träger des Angebotes die Finanzierung, hinzukommen die Einnahmen aus den Fahrten und ggf. Spenden.
Als öffentlicher Dienst liegt es nicht im Interesse der Gemeinde Taufkirchen einen Gewinn zu erzielen.