Personalausweis; Beantragung
Nur persönliche Beantragung (alten Personalausweis oder Reisepass mitbringen!)
Die Beantragung erfolgt ohne Formblatt!
Sie benötigen:
- 1 aktuelles, „biometrietaugliches“ Foto (nicht älter als ein halbes Jahr!).
über die Anforderungen an das Bild können Sie sich auf der Seite der Bundesdruckerei (Link unten) informieren. Da die Fotos eingescannt werden, ist eine gute Qualität des Originalfotos erforderlich.
- Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises bei der Gemeinde Taufkirchen benötigen wir dazu
eine Kopie Ihrer Geburts- bzw. Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder Geschiedenen).
- Bei Beantragung vor dem vollendeten 16. Lebensjahr benötigen wir die unterschriebenen
Zustimmungserklärungen der Sorgeberechtigten (Formular hier erhältlich)
sowie deren Ausweise/Pässe zum Zweck des Unterschriftsvergleiches.
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr dann 10 Jahre. Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. drei Wochen. Sie werden von uns unverzüglich schriftlich benachrichtigt, wenn der Ausweis eingetroffen ist.
Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.personalausweisportal.de
Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.
Anfallende Gebühren/Kosten: Die Gebühr beträgt 37,00 Euro €
bzw. 22,80 Euro bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres.
Für das nachträgliche Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen), sowie Entsperren
der Online-Ausweisfunktion werden 6 Euro Gebühr erhoben.
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Ingrid Leimböck | 089 666722 - 404 | Rathaus Taufkirchen - 14 | |
Manja Gaede Wolf | 089 666722-403 | Rathaus Taufkirchen - 14 |
