Reisepass; Beantragung
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nur persönliche Beantragung (alten Reisepass oder/und Personalausweis mitbringen!)
Die Beantragung erfolgt ohne Formblatt! Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den/die Antragsteller/in ab Vollendung des 6. Lebensjahres die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich auf dem Chip im Reisepass gespeichert.
Eine „Verlängerung“ von Reisepässen ist nicht möglich.
Sie benötigen:
- 1 aktuelles, „biometrietaugliches“ Foto (nicht älter als ein halbes Jahr!).
über die Anforderungen an das Bild können Sie sich auf der Seite des Innenministeriums (Link unten) informieren.
- Bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses bei der Gemeinde Taufkirchen benötigen wir eine Kopie Ihrer Geburts- bzw. der Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder Geschiedenen).
- Bei Beantragung vor dem vollendeten 18. Lebensjahr ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich!
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
Weitere Informationen (z.B. zur Biometrietauglichkeit des Fotos) erhalten Sie unter folgendem Link:
Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.
Anfallende Gebühren/Kosten:
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 €
ab dem 24 Lebensjahr 60,00 €
Reisepässe mit 48 Seiten anstatt üblichen 32 Seiten: Gebühr: 22,00 € zusätzlich zur Gebühr des Reisepasses.
Reisepässe im Expressverfahren: Gebühr 32,00 € zusätzlich zur Gebühr des Reisepasses.
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Ingrid Leimböck | 089 666722 - 404 | Rathaus Taufkirchen - 14 | |
Manja Gaede Wolf | 089 666722-403 | Rathaus Taufkirchen - 14 |
