Anmeldung von Personen
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Am einfachsten ist es, sich persönlich anzumelden (bei Zuzug) oder umzumelden (bei Umzug innerhalb der Gemeinde), da bei Deutschen der Personalausweis (Adresse) und/oder der Reisepass (Wohnort) geändert werden muss und bei Ausländern eine Passkopie an das Ausländeramt im Landratsamt München zu übermitteln ist. Die An- Ab- oder Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Bei der persönlichen Anmeldung im Rathaus müssen Sie vorab keine Formulare ausfüllen, Ihre Daten werden direkt in die EDV eingegeben.
Bei Verheirateten kann einer der Ehegatten auch den anderen Ehegatten sowie gegebenenfalls die minderjährigen Kinder anmelden oder ummelden, wenn der Zuzug von einer gemeinsamen Wohnung heraus erfolgt. Für Personen, für die durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Sie können sich auch schriftlich anmelden. Dabei ist für jede Person grundsätzlich der entsprechende Meldeschein auszufüllen. Ihre Personaldokumente müssen Sie dann trotzdem unverzüglich im Rathaus ändern lassen. Bis auf oben genannte Ausnahmen (Ehegatten/Betreuungsverhältnis) ist die Unterschrift unter dem Meldeschein persönlich zu leisten. Meldepflichtige können sich also nicht für die Meldung selbst, sondern nur für die Abgabe des Meldescheines durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Bei jeder An- und Abmeldung ist die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Weitere Informationen zum Thema „Wohnsitz“ erhalten Sie über den folgenden Link:
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8444082781
Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.
Bewohnen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung festzulegen. Verheiratete müssen eine gemeinsame Hauptwohnung bestimmen.
Bitte füllen Sie dann zusätzlich das „Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen“ aus.
Auf Verlangen haben Sie der Meldebehörde die erforderlichen Auskünfte zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters zu erteilen, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen (z.B. Personalausweis, Personenstandsurkunden) vorzulegen und bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen.
Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder wenn es sich bei der abzumeldenden Wohnung um eine von mehreren Wohnungen handelt.
Anfallende Gebühren/Kosten: Keine.
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Ingrid Leimböck | 089 666722 - 404 | Rathaus Taufkirchen - 14 | |
Manja Gaede Wolf | 089 666722-403 | Rathaus Taufkirchen - 14 |
