Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Beglaubigung von Unterschriften


Öffnungszeiten des Bürgerservices                            

Montag bis Freitag          07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag   14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Die Gemeinde Taufkirchen ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

Unterschriften und Handzeichen (Handzeichen Schreibunkundiger) dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Für den Nachweis der Identität des/der Unterschriftsleistenden ist die Vorlage seines/ihres Personalausweises oder Reisepasses notwendig.

Die Gemeinde Taufkirchen darf keine Unterschriften beglaubigen, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung (öffentliche Beurkundung) vorgeschrieben ist. Diese ist insbesondere für Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten vorgeschrieben.

Diese Unterschriftsbeglaubigungen werden von den Notaren/Notarinnen vorgenommen.

Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind, bleiben ebenfalls den Notariaten vorbehalten.

Auch dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden. Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen für Besuchseinreisen von Ausländern werden ausschließlich von der Ausländerbehörde im Landratsamt München vorgenommen. Dagegen erfolgen in diesem Zusammenhang Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Firmen- oder Vereinsvertretern bei der Gemeinde Taufkirchen.

Anfallende Gebühren/Kosten: Gebühr 10,-- €.

Unterschriftsbeglaubigung von Firmen- und Vereinsvertretern: Gebühr: 50,-- €

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/79219451597

Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Ingrid Leimböck 089 666722 - 404 Rathaus Taufkirchen - 14 
Manja Gaede Wolf 089 666722-403 Rathaus Taufkirchen - 14 
 

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