Fundbüro
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 865 bis 984, siehe Link) ist geregelt, welche Rechte und Pflichten
Finder und Verlierer haben.
Grundsätzlich muss eine Fundsache, die mehr als 10,-- € wert ist, zum Fundbüro gebracht werden.
Sind Sie verhindert, genügt auch eine vorläufige Fundanzeige.
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent vom Wert der Fundsache bis zu fünfhundert Euro, liegt der Wert der Fundsache darüber, drei Prozent (§ 971 BGB). Es handelt sich hier um privatrechtliche Ansprüche gegen den Verlierer.
Wird die Fundsache nicht abgeholt, können Sie nach sechs Monaten Eigentum an der Sache erwerben
(§ 973 BGB), wenn Sie sich dies bei Abgabe vorbehalten haben (Sie werden dann automatisch benachrichtigt).
Fundsachen, die der Finder nicht haben will, werden nach Ablauf der 6 Monate versteigert.
Der Erlös fließt gemeinnützigen Zwecken zu.
Listen der Fundsachen finden sie Sie über die Seite der Gemeinde Taufkirchen.
https://www.taufkirchen-mucl.de/fundbuero-und-fundsachenwww.taufkirchen-mucl.de
Anfallende Gebühren/Kosten: Keine.
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Ingrid Leimböck | 089 666722 - 404 | Rathaus Taufkirchen - 14 | |
Manja Gaede Wolf | 089 666722-403 | Rathaus Taufkirchen - 14 |
