Beglaubigung von Kopien
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Die Gemeinde Taufkirchen kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Gebrauch sind, amtlich beglaubigen. Darüber hinaus ist die Gemeinde Taufkirchen zuständig für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird, sofern das Original in deutscher Sprache abgefasst ist.
Zur Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das gesamte Schriftstück (keine Auszüge) beglaubigt werden darf.
Private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Diese Schriftstücke können durch Notare/Notarinnen beglaubigt werden.
Die Gemeinde Taufkirchen kann keine öffentlichen Beglaubigungen/Beurkundungen durchführen. Öffentliche Beglaubigungen/Beurkundungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notaren/Notarinnen vorbehalten.
Ebenfalls nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften, deren ausschließliche Zuständigkeit zur Beglaubigung für eine andere Dienststelle/Behörde gegeben ist.
So dürfen z. B. Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nur die Standesämter, Ablichtungen und ähnliche Vervielfältigungen von Abschriften der Katasterbücher und von Auszügen aus dem Katasterkartenwerk nur das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt beglaubigen.
Auch Unikate, wie z. B. Fahrzeugscheine oder Führerscheine, dürfen von der Gemeinde Taufkirchen nicht beglaubigt werden.
Anfallende Gebühren/Kosten: 5,-- €. In einigen Fällen (z.B. für Rentenzwecke) besteht Gebührenfreiheit.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Link: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/79219451597
Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Ingrid Leimböck | 089 666722 - 404 | Rathaus Taufkirchen - 14 | |
Manja Gaede Wolf | 089 666722-403 | Rathaus Taufkirchen - 14 |
