Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Fischereischein; Beantragung


Öffnungszeiten des Bürgerservices                              

Montag bis Freitag                                                       07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag & Donnerstag                                                14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Bitte mitbringen:

Prüfungszeugnis und Personalausweis/Reisepass (bei Erstantrag in Taufkirchen), 1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm (wegen neuem Fischereischein auf Lebenszeit!)

Nachdem es ab dem 01.01.1999 nicht mehr möglich ist, die "alten" Fischereischeine zu verlängern, erhält jeder Antragsteller einen neuen Fischereischein. Es wird daher gebeten, 1 Lichtbild neueren Datums vorzulegen.

Jugendliche erhalten ebenfalls einen neuen Fischereischein (auch hier: 1 Lichtbild neueren Datums ), der -statt wie bisher auf ein Jahr befristet- vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt.

Die Erteilung eines Jahres-Fischereischeines ist nur für Personen möglich, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen (Touristen ).

Anfallende Gebühren/Kosten:

Seit 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

Als Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit sind 35,- Euro zu entrichten.

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten:

 

Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40.- €

Näheres erfragen Sie bitte bei den zuständigen Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link:

http://www.freistaat.bayern/suche/leistung (Suchbegriff „Fischereischein“)

Hinweis: Sie verlassen hier das Internetportal der Gemeinde Taufkirchen


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Ingrid Leimböck 089 666722 - 404 Rathaus Taufkirchen - 14 
Manja Gaede Wolf 089 666722-403 Rathaus Taufkirchen - 14 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernFischereischein; Beantragung



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