Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Öffnungszeiten des Bürgerservices
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Für die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen ist das Landratsamt München, Führerscheinstelle, zuständig.
In den folgenden Fällen muss jedoch in der Regel die Gemeinde die Angaben hinsichtlich des Meldeverhältnisses (Meldebescheinigung) auf dem jeweiligen Antrag bestätigen:
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren mit 17
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisentzug
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Weitere Informationen erhalten Sie über den Link:
http://www.landkreis-muenchen.de/
Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.
Anfallende Gebühren/Kosten: Beim Landratsamt zu erfragen (Link).
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Ingrid Leimböck | 089 666722 - 404 | Rathaus Taufkirchen - 14 | |
Manja Gaede Wolf | 089 666722-403 | Rathaus Taufkirchen - 14 |
