Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses


Öffnungszeiten des Bürgerservices                              

Montag bis Freitag                                                       07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag & Donnerstag                                                14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Grundsätzlich persönliche Beantragung (mit Reisepass oder Personalausweis).

 

Es gibt zwei Belegarten!

- „N“ für privaten Zweck - das Führungszeugnis wird zu Ihnen nach Hause geschickt.

- „O“ zur Vorlage bei Behörden – das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.

(Anschrift der Behörde und Verwendungszweck werden benötigt!)

Dauer: ca. 10 – 14 Tage.

(Erstellt wird das Führungszeugnis beim Bundesjustizamt in Bonn)

Bei Vorliegen wichtiger Hinderungsgründe (z.B. Krankheit) können Sie zur Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „N“ auch gerne unser Rathaus-Service-Portal nutzen.

 

https://www.taufkirchen-mucl.de/online-service

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

http://www.bundesjustizamt.de

Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.

 

Anfallende Gebühren/Kosten: Gebühr: 13,00 €


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Ingrid Leimböck 089 666722 - 404 Rathaus Taufkirchen - 14 
Manja Gaede Wolf 089 666722-403 Rathaus Taufkirchen - 14 
 

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