Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung


Öffnungszeiten des Bürgerservices                              

Montag bis Freitag                                                       07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag & Donnerstag                                                14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Wenn Sie ein „stehendes Gewerbe“ (z.B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte) betreiben wollen, müssen Sie dessen Beginn, Ende oder Verlegung am Ort unverzüglich anzeigen. Am einfachsten ist es, wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen.

Folgende Unterlagen sind bei Erstattung der Anzeige erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (eventuell mit Aufenthaltserlaubnis) zur Überprüfung der Personalien
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
  • Geld für die Gebühr (siehe unten)
  • für den Betrieb notwendige und bereits vorhandene Genehmigungen/Erlaubnisse wie z.B. Eintragung in die Handwerksrolle, „Maklererlaubnis“, „Bewachererlaubnis“ etc.

Gewerbeanzeige

  • Beginn (Gebühr derzeit 40,00 €),
  • Veränderung in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

Verlegungen -innerhalb der Gemeinde (Gebühr derzeit 25,00 €), sowie dessen

  • Beendigung (Gebühr derzeit 30,00 €)

Die jeweilige Gebühr ist mit der Meldung zu entrichten. Es ist hinsichtlich der Anzeigepflicht unerheblich, ob Sie das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausüben wollen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die folgenden Links:

http://www.landkreis-muenchen.de/

https://www.freistaat.bayern/suche/leistung  (Suchbegriff „Gewerbemeldung“)

Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.

 

Anfallende Gebühren/Kosten: s.o.


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Ingrid Leimböck 089 666722 - 404 Rathaus Taufkirchen - 14 
Manja Gaede Wolf 089 666722-403 Rathaus Taufkirchen - 14 
 

zurück   zurück