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Allgemeine Hinweise und Information zum Installateurverzeichnis

Aktuelle Hinweise zur geplanten Trinkwasserversorgung...Informationen für den... 
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Ist Ihr Potentialausgleich auf dem aktuellen Stand?

Bei den jährlichen Zählerwechseln des Wasserwerkes fällt unseren Mitarbeitern immer wieder auf, dass einige hausinterne Trinkwasserleitungen augenscheinlich nicht an den hausinternen Überspannungsschutz angeschlossen sind.

Seit 1970 ist der Einsatz der metallenen Hausinstallation als Erder, Erdungsleiter und Schutzleiter bei Neubauten nicht mehr zulässig (DIN VDE 0100 T410 und T540). Es ist seit Oktober 1990 auch bei allen Altanlagen verboten, Ihren Fehlerstrom an die hausinternen metallenen Versorgungleitungen abzuleiten. Kundenanlagen müssen an den hausinternen Potentialausgleich angeschlossen sein.

Wir bitten Sie daher, wenn Sie zeitlich in diesen Bereich fallen oder sich nicht sicher sind:

Lassen Sie Ihre elektrischen Leitungen auf einen intakten und korrekten Potentialausgleich durch einen fachlich qualifizierten Elektriker durchmessen!